Laut Infektionsschutzgesetz müssen Teststellen und Testzentren positive Schnelltestergebnisse an das örtliche Gesundheitsamt melden. Bei einem positiven Schnelltest, der durch Fachpersonal (und nicht von Ihnen selbst) durchgeführt wurde, sind Sie verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben.
Wir führen PCR-Tests nach telefonischem Termin durch, wenn Sie einen positiven PoC-Testnachweis von einer registrierten Teststelle vorliegen haben. Auch wenn Sie einen Genesenennachweis besitzen, ist ein PCR-Test weiterhin nötig. Bei Wunsch PCR-Tests, zum Beispiel vor Urlaubsreisen, fallen Gebühren in Höhe von 20,- € zzgl. Laborkosten in Höhe von 59,- € an.