Laut Infektionsschutzgesetz müssen Teststellen und Testzentren positive Schnelltestergebnisse an das örtliche Gesundheitsamt melden. Bei einem positiven Selbstest, sind Sie verpflichtet, umgehend einen PCR-Test zu machen (kostenlos).
Wir führen PCR-Tests nach telefonischem Termin durch, wenn Sie uns einen positiven Selbsttest vorlegen (Foto). Auch wenn Sie einen Genesenennachweis besitzen, ist ein PCR-Test weiterhin nötig.
Bei Wunsch PCR-Tests, zum Beispiel vor Urlaubsreisen, fallen Gebühren in Höhe von 20,- € zzgl. Laborkosten in Höhe von 59,- € an.